StädteRegion Aachen. Ab sofort erfolgt wieder die jährliche Zustandskontrolle der Naturdenkmale in der Städteregion Aachen unter Einsatz einer 30 m-LKW-Arbeitsbühne. Die Fachfirma beurteilt dabei, ob sich die Bäume in einem verkehrssicheren, vitalen und ungestörten Zustand befinden und wie viel deren jährlicher Stammzuwachs beträgt. Schäden und Schadsymptome an den Bäumen werden dabei protokolliert und eingeschätzt. Falls nötig legt der Prüfer fest, welche weiteren Maßnahmen an dem jeweiligen Baum erforderlich oder sinnvoll sind. Das kann eine spezielle Düngung sein, der Einbau von Seilen zur Sicherung von Kronenteilen oder aufwändige Kronenpflege, die nicht während der Kontrolle realisiert werden kann.

Mehr als 200 Bäume werden bis zum 9. Oktober bei dieser Kontrolle überprüft. Die Naturdenkmale sind in der Regel durch kleine Aluminiumschilder gekennzeichnet, die verletzungsfrei auf den Stamm geklebt werden.

Mit Unterstützung von Mitarbeitenden der Lebenshilfe Aachen und einer LKW-Arbeitsbühne fährt der Prüfer hoch in die Baumkronen, um einen Gesamtüberblick über den Baum zu erhalten und in der belaubten Krone versteckte Mängel entdecken zu können. Abgestorbene oder durch Sturmeinwirkung an-, bzw. abgebrochene Äste werden dabei wenn möglich sofort beseitigt. Zudem erfolgt die Prüfung vorhandener Kronensicherungen. Das sind in der Regel Kunststoffseile aus Polypropylen, die bei Stürmen das Ausbrechen von Teilen der Krone verhindern oder zumindest abfangen sollen. Falls erforderlich wird das so genannte Straßenlichtraumprofil freigeschnitten und scheuernde Äste an Gebäuden zurückgenommen.

Als Naturdenkmäler werden gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz Einzelschöpfungen der Natur rechtsverbindlich festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Die Festsetzung kann auch die für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen. Dies ist insbesondere bei Bäumen wichtig, um auch deren Wurzelwerk ausreichend zu schützen. Daher ist der gesamte Kronentraufbereich (Stamm-Mitte bis zur äußersten Astspitze), zuzüglich eines 1,50 Meter breiten Außenschutzstreifens geschützt. Unter dem Naturdenkmal und im Schutzstreifen darf nicht gegraben, verdichtet oder angefüllt werden. Auch dürfen zum Beispiel keine chemischen Substanzen ausgeschüttet werden, da es hierdurch zu einer dauerhaften Schädigung dieser Naturdenkmale kommen könnte. Eine starke Schädigung oder Beseitigung eines Naturdenkmals stellen sogar einen Straftatbestand dar.

Eigentümer von Naturdenkmalen sind Privatpersonen oder öffentliche Stellen. Da die Bäume streng geschützt sind, dürfen auch die Eigentümer nur Maßnahmen vornehmen, die einvernehmlich vorher mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden sind. Wenn von einem Baum eine unmittelbar drohende, gegenwärtige Gefahr ausgeht, dürfen Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Diese müssen jedoch unverzüglich danach der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Wenn der Eigentümer/ die Eigentümerin eines als Naturdenkmal geschützten Baumes Veränderungen oder mögliche Gefahren feststellt, muss die untere Naturschutzbehörde informiert werden, damit gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden können. In der Regel läuft es so ab, dass die Eigentümer von Naturdenkmalen der Städteregion Aachen als untere Naturschutzbehörde eine Information über Probleme mitteilen. Nach einer Ortsbesichtigung durch Mitarbeitende der unteren Naturschutzbehörde oder den Sachverständigen erfolgt evtl. eine Beauftragung einer Baumpflege-Fachfirma. Für die Eigentümer ist diese Leistung kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Tel: +49 241 5198-7001
umweltamt@staedteregion-aachen.de