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Hat ein_e Empfänger_in von Hilfen in Pflegeeinrichtungen innerhalb der letzten zehn Jahre eine Schenkung geleistet, bestehen gegen die_den Beschenkte_n Schenkungsrückforderungsansprüche gemäß § 528 BGB.
Die StädteRegion Aachen als Hilfeträger kann derartige Schenkungsrückforderungsansprüche gemäß § 93 SGB XII auf sich überleiten und die Schenkung von der_dem_den Beschenkten zurückfordern.
Die Bearbeitungszuständigkeiten entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten.
Ansprechpartner/-innen
Frau Sina Ciarletta
Tel: +49 241 5198-5038
sina.ciarletta@staedteregion-aachen.de
Herr Thomas Felsch
Tel: +49 241 5198-2456
thomas.felsch@staedteregion-aachen.de
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Links
- § 528 BGB
- § 90 SGB XII