Schenkungsrückforderung

Hat ein_e Empfänger_in von Hilfen in Pflegeeinrichtungen innerhalb der letzten zehn Jahre eine Schenkung geleistet, bestehen gegen die_den Beschenkte_n Schenkungsrückforderungsansprüche gemäß § 528 BGB.

Die StädteRegion Aachen als Hilfeträger kann derartige Schenkungsrückforderungsansprüche gemäß § 93 SGB XII auf sich überleiten und die Schenkung von der_dem_den Beschenkten zurückfordern.

Die Bearbeitungszuständigkeiten entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten.