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Sie denken darüber nach, sich als rechtliche_r Betreuer_in selbstständig zu machen? Dann sind die nachfolgenden Informationen für Sie interessant. Berufsbetreuer_innen arbeiten selbständig und ihre Tätigkeit ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Die Arbeitszeit kann weitgehend flexibel gestaltet werden und der Umfang der Tätigkeit kann durch die Anzahl der geführten Betreuungen selbst bestimmt werden.
Wann werden berufliche Betreuer_innen eingesetzt?
Gesetzlich geregelt ist dies in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Kann eine volljährige Person auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber besorgen, dann prüft das Betreuungsgericht, ob ein rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuungen können sowohl ehrenamtlich, z. B. durch Familienangehörige, oder auch beruflich geführt werden.
Welche Aufgaben hat ein_e Berufsbetreuer_in?
Berufliche Betreuer_innen vertreten die Interessen für Menschen, die durch eine Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind. Sie werden auf Vorschlag der Betreuungsbehörde von den Betreuungsgerichten bestellt und bekommen bestimmte Aufgabenbereiche übertragen.
Rechtliche Betreuer_innen erbringen keine praktischen Alltagshilfen wie Einkaufen, Medikamentengabe, Fahr- oder Botendienste usw.. Sie leisten die Versorgung ihrer Betreuten nicht selbst, sorgen aber dafür, dass diese erbracht wird. Typische Aufgabenbereiche sind u.a. die Vermögenssorge oder die Gesundheitssorge. Betreuer_innen können die Betreuten in den übertragenen Aufgabenbereichen rechtlich vertreten, also z. B. die Pflege und die ärztliche Versorgung organisieren.
Wie wird man Berufsbetreuer_in?
Eine klassische Ausbildung zum_zur Berufsbetreuer_in gibt es nicht. Wenn Sie sich für die Tätigkeit als berufliche_r Betreuer_in interessieren, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
Bitte vereinbaren Sie zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der Betreuungsbehörde. Hier erhalten Sie fundierte Informationen zum Berufsbild, können Fragen klären, Unterlagen einreichen und bekommen einen ersten Einblick in das Tätigkeitsfeld.
Um als Berufsbetreuer_in tätig werden zu können, müssen Sie sich bei der Betreuungsbehörde registrieren lassen. Hierbei ist Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie Ihre fachliche Eignung nachzuweisen.
Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Registrierung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nach Eignungsgespräch)
- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer_in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
- Sachkundenachweis
Wie kann ich die Sachkunde nachweisen?
Eine Möglichkeit ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang. Der Lehrgang besteht aus 11 Modulen und kann bei einem zertifizierten Anbieter Ihrer Wahl absolviert werden.
Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen, benötigen Sie keinen weiteren Nachweis der Sachkunde. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Sachkundemodule zu werfen, damit Sie bei Bedarf Ihr persönliches betreuungsspezifisches Wissen noch erweitern bzw. vertiefen können.
Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen, besteht die Möglichkeit, sich einzelne Module anerkennen zu lassen. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung anderweitiger Sachkunde stellen.
Bitte vereinbaren Sie jedoch im Vorfeld mit uns ein Beratungsgespräch und bringen hierzu alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
Nachdem Ihre Unterlagen geprüft wurden, erfolgt im Anschluss noch ein persönliches Eignungsgespräch bei Ihrer Betreuungsbehörde.
Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, erhalten Sie einen Registrierungsbescheid und können anschließend von den Betreuungsgerichten als berufliche_r Betreuer_in bestellt werden. Die Registrierung gilt bundesweit.
Haben wir Ihr Interesse an diesem verantwortungsvollen, vielseitigen und abwechslungsreichen Beruf geweckt?
Wir beraten Sie gerne!
Kontakt
Betreuungsbehörde
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Fax: +49 241 5198-80561
betreuungsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Ansprechpartner/-innen
Herr Simon Krapohl
Tel: +49 241 5198-2468
Fax: +49 241 5198-82468
verwaltung.betreuungsbehoerde@staedteregion-aachen.de